ErwGr. 8

REG_2018_1628 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2019 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern

Was den Dorschbestand in der östlichen Ostsee anbelangt, so konnte der ICES aufgrund von Änderungen in der Biologie des Bestands noch keine biologischen Referenzpunkte festlegen. Um zur Verwirklichung der Ziele des Plans beizutragen, ist es daher angebracht, die TAC für Dorsch in der östlichen Ostsee auf der Grundlage des Vorsorgeansatzes gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 festzusetzen und eine Schonzeit festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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