ErwGr. 6

REG_2018_1672 · über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005

Die FATF, die 1989 auf dem G7-Gipfel in Paris eingesetzt wurde, ist ein zwischenstaatliches Gremium, das Standards festlegt und eine wirksame Durchführung rechtlicher, regulatorischer und operativer Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen damit zusammenhängenden Bedrohungen der Integrität des internationalen Finanzsystems fördert. Mehrere Mitgliedstaaten sind Mitglieder der FATF oder in der FATF durch regionale Gremien vertreten. Die Union ist in der FATF durch die Kommission vertreten und hat sich verpflichtet, die Empfehlungen der FATF wirksam umzusetzen. Die Empfehlung 32 der FATF zum Thema Bargeldkuriere sieht vor, dass Maßnahmen für angemessene Kontrollen grenzüberschreitender Bewegungen von Barmitteln vorhanden sein sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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