über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005
REG_2018_1672 · 64 Normen
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
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- ErwGr. 38
- ErwGr. 39
- ErwGr. 40
- ErwGr. 41
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Anmeldepflicht für begleitete Barmittel
- Art. 4Offenlegungspflicht für unbegleitete Barmittel
- Art. 5Befugnisse der zuständigen Behörden
- Art. 6Beträge unter dem Schwellenwert, bei denen der Verdacht auf einen Zusammenhang mit einer kriminellen Tätigkeit besteht
- Art. 7Vorübergehende Einbehaltung von Barmitteln durch die zuständigen Behörden
- Art. 8Informationskampagnen
- Art. 9Übermittlung von Informationen an die zentrale Meldestelle
- Art. 10Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden und mit der Kommission
- Art. 11Informationsaustausch mit Drittstaaten
- Art. 12Geheimhaltung und Vertraulichkeit und Datensicherheit
- Art. 13Schutz personenbezogener Daten und Aufbewahrungsfristen
- Art. 14Sanktionen
- Art. 15Ausübung übertragener Befugnisse
- Art. 16Durchführungsrechtsakte
- Art. 17Ausschussverfahren
- Art. 18Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Verordnung
- Art. 19Bewertung
- Art. 20Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005
- Art. 21Inkrafttreten und Anwendung
- Anhang IAls hochliquide Wertaufbewahrungsmittel verwendete Rohstoffe und Guthabenkarten, die nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern iii und iv als Barmittel gelten
- Anhang IIENTSPRECHUNGSTABELLE
über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.