ErwGr. 26

REG_2018_1672 · über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005

Damit die Folgemaßnahmen zu dieser Verordnung erfolgreich sind, sind ein wirksamer Informationsaustausch zwischen den einschlägigen Behörden sowie zwischen den zentralen Meldestellen im Rahmen der für diese Stellen geltenden Rechtsvorschriften und die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen in der Union von großer Bedeutung; daher sollte die Kommission bis zum 1. Juni 2019 prüfen, ob ein gemeinsames Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung eingerichtet werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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