ErwGr. 27

REG_2018_1672 · über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005

In diesem Zusammenhang ist die Ermittlung von Barmittelbeträgen unter dem Schwellenwert in Situationen, in denen es Hinweise auf eine kriminelle Tätigkeit gibt, von großer Bedeutung. Folglich sollte auch bei unter dem Schwellenwert liegenden Beträgen ein Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden in anderen Mitgliedstaaten möglich sein, wenn Hinweise auf eine kriminelle Tätigkeit vorliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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