ErwGr. 37

REG_2018_1672 · über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005

Um die gegenwärtige Situation zu verbessern, in der der Zugang zu statistischen Daten eingeschränkt ist und nur wenige Hinweise dazu vorliegen, in welchem Ausmaß Straftäter Barmittel über die Außengrenzen der Union schmuggeln, sollte eine wirksamere, auf dem Austausch von Informationen beruhende Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und mit der Kommission begründet werden. Damit dieser Informationsaustausch wirksam und effizient vonstattengeht, sollte die Kommission prüfen, ob das geschaffene System zweckmäßig ist oder ob Hindernisse für einen zeitnahen direkten Austausch von Informationen bestehen. Die Kommission sollte fernerhin statistische Daten auf ihrer Website veröffentlichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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