ErwGr. 33

REG_2018_1672 · über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005

Angesichts der Art der zusammengetragenen Informationen und der legitimen Erwartungen der Mitführenden und Erklärenden, dass ihre personenbezogenen Daten und Informationen über den Wert der Barmittel, die sie in die Union oder aus der Union verbracht haben, vertraulich behandelt werden, sollten die zuständigen Behörden für ausreichende Garantien in Bezug auf die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch Personen, die Zugang zu den Informationen verlangen, Sorge tragen und die Informationen angemessen gegen unbefugten Zugriff und unbefugte Nutzung oder Weitergabe schützen. Sofern in dieser Verordnung oder nach nationalem Recht, insbesondere im Rahmen von Gerichtsverfahren, nichts anderes bestimmt ist, sollten solche Informationen nicht ohne Zustimmung der Behörde, die sie erhalten hat, weitergegeben werden.
Die Datenverarbeitung gemäß dieser Verordnung kann auch die Verarbeitung personenbezogener Daten umfassen und sollte im Einklang mit dem Unionsrecht erfolgen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Zielen der Verordnung verarbeiten. Für jede Sammlung, Weitergabe, Übertragung, Kommunikation und sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung sollten die Anforderungen der Verordnungen (EG) Nr. 45/2001 (9) und (EU) 2016/679 (10) des Europäischen Parlaments und des Rates gelten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung sollte auch im Einklang mit den Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarats und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 7 bzw. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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