ErwGr. 12

REG_2018_1672 · über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005

Die Zollbehörden sollten aufgrund ihrer Präsenz an den Außengrenzen der Union, aufgrund ihrer Fachkompetenz bei der Durchführung von Kontrollen von Passagieren und Gütern, die die Außengrenzen überschreiten, sowie ihrer Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 auch für die Zwecke dieser Verordnung als die zuständigen Behörden fungieren. Zugleich sollten die Mitgliedstaaten nach wie vor andere nationale Behörden mit Präsenz an den Außengrenzen als zuständige Behörden benennen können. Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin für eine angemessene Schulung der Mitarbeiter der Zollbehörden und anderer nationaler Behörden, die diese Kontrollen durchführen, sorgen, unter anderem in Bezug auf unter Verwendung von Barmitteln durchgeführte Geldwäsche.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 12 REG_2018_1672 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 12 REG_2018_1672 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.