ErwGr. 3

REG_2018_1718 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Bezug auf den Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur

Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Agentur an ihrem neuen Standort sicherzustellen, sollte ein Sitzabkommen zwischen der Agentur und den Niederlanden geschlossen werden, bevor die Agentur an ihren neuen Sitz umzieht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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