ErwGr. 4

REG_2018_1718 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 in Bezug auf den Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur

Es ist begrüßenswert, dass sich die Behörden der Niederlande darum bemühen, die operative Wirksamkeit, die Kontinuität der Tätigkeit und das reibungslose Funktionieren ohne Unterbrechungen der Agentur während und nach der Sitzverlegung zu gewährleisten. Angesichts der außergewöhnlichen Situation könnte die Agentur dennoch vorübergehend dazu gezwungen sein, sich auf den Kernbereich ihrer Aufgaben zu konzentrieren und die Prioritäten in Bezug auf andere Tätigkeiten in Abhängigkeit von deren Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und die Funktionsfähigkeit der Agentur festzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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