ErwGr. 59

REG_2018_1724 · über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

In der vorliegenden Verordnung sollten auch die Zuständigkeiten für die Entwicklung, Verfügbarkeit, Wartung und Sicherheit der IKT-Anwendungen zur Unterstützung des Zugangstors klar zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Im Rahmen der Wartungsaufgaben sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten regelmäßig prüfen, ob diese IKT-Anwendungen reibungslos funktionieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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