REG_2018_1724 · über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
Um das Potenzial der verschiedenen Informationsbereiche voll auszuschöpfen, müssen die Verfahren und Hilfs- und Problemlösungsdienste, die über das Zugangstor verfügbar gemacht werden sollen, sowie das Wissen der Zielgruppen um deren Existenz und Funktionsweise drastisch verbessert werden. Durch die Verfügbarkeit der Dienste über das Zugangstor dürfte es für die Nutzer deutlich einfacher werden, die von ihnen benötigten Informationen, Verfahren und Hilfs- und Problemlösungsdienste zu finden, die sie auch dann benötigen, wenn sie mit ihnen nicht vertraut sind. Außerdem bedarf es einer koordinierten Werbung, um zu gewährleisten, dass Bürger und Unternehmen überall in der Union von dem Zugangstor und den damit verbundenen Vorteilen erfahren. Derartige Öffentlichkeitsarbeit sollte die Optimierung der Suchmaschinen und andere Online-Sensibilisierungsmaßnahmen umfassen, da sie am kostenwirksamsten sind und das Potenzial haben, die größtmögliche Zielgruppe zu erreichen. Um größtmögliche Effizienz zu erzielen, sollten diese Werbeaktionen im Rahmen der Koordinierungsgruppe für das Zugangstor vorgenommen werden und die Mitgliedstaaten ihre Werbung derart anpassen, dass in allen einschlägigen Zusammenhängen auf eine gemeinsame Marke Bezug genommen wird und die Möglichkeit für eine Markenpartnerschaft zwischen dem Zugangstor und den nationalen Initiativen besteht.
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