Art. 9 – Aufgaben im Zusammenhang mit der Konzeption, der Entwicklung und dem Betriebsmanagement anderer IT-Großsysteme

REG_2018_1726 · über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011

Wenn die Agentur mit der Konzeption, der Entwicklung oder dem Betriebsmanagement anderer IT-Großsysteme im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 betraut wird, nimmt sie die Aufgaben wahr, die ihr nach dem Rechtsakt der Union, das das betreffende System regelt, übertragen wurden, sowie gegebenenfalls Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen zur technischen Nutzung dieser Systeme.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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