ErwGr. 32

REG_2018_1727 · betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates

Eine betroffene Person sollte ihr Recht auf Zugang gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 zu sie betreffenden operativen personenbezogenen Daten, die von Eurojust verarbeitet werden, ausüben können. Die betroffene Person kann dies in angemessenen Abständen kostenlos bei Eurojust oder der nationalen Kontrollbehörde eines Mitgliedstaats der Wahl der betroffenen Person beantragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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