Art. 33 – Rechtsbehelfe im Vollstreckungsstaat gegen die Anerkennung und Vollstreckung einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung

REG_2018_1805 · über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

(1)Betroffene Personen haben das Recht, gegen den Beschluss über die Anerkennung und Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen nach Artikel 7 und Einziehungsentscheidungen nach Artikel 18 im Vollstreckungsstaat wirksame Rechtsbehelfe einzulegen. Das Recht auf Einlegen eines Rechtsbehelfs wird vor einem Gericht des Vollstreckungsstaats nach dessen Recht ausgeübt. Im Falle von Einziehungsentscheidungen kann das Einlegen eines Rechtsbehelfs aufschiebende Wirkung haben, sofern das nach dem Recht des Vollstreckungsstaats vorgesehen ist.
(2)Die Sachgründe für den Erlass der Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung können nicht vor einem Gericht des Vollstreckungsstaats angefochten werden.
(3)Die zuständige Behörde des Entscheidungsstaats wird über alle gemäß Absatz 1 eingelegten Rechtsbehelfe unterrichtet.
(4)Die Anwendung von Garantien und Rechtsbehelfen gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2014/42/EU bleibt von diesem Artikel unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 33 REG_2018_1805 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 33 REG_2018_1805 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.