über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen
REG_2018_1805 · 100 Normen
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- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Straftaten
- Art. 4Übermittlung von Sicherstellungsentscheidungen
- Art. 5Übermittlung einer Sicherstellungsentscheidung an einen oder mehrere Vollstreckungsstaaten
- Art. 6Standardisierte Sicherstellungsbescheinigung
- Art. 7Anerkennung und Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen
- Art. 8Gründe für die Versagung der Anerkennung und der Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen
- Art. 9Fristen für die Anerkennung und Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen
- Art. 10Aussetzung der Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen
- Art. 11Vertraulichkeit
- Art. 12Geltungsdauer von Sicherstellungsentscheidungen
- Art. 13Unmöglichkeit der Vollstreckung einer Sicherstellungsentscheidung
- Art. 14Übermittlung von Einziehungsentscheidungen
- Art. 15Übermittlung einer Einziehungsentscheidung an einen oder mehrere Vollstreckungsstaaten
- Art. 16Folgen der Übermittlung von Einziehungsentscheidungen
- Art. 17Standardisierte Einziehungsbescheinigung
- Art. 18Anerkennung und Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen
- Art. 19Gründe für die Versagung der Anerkennung und Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen
- Art. 20Fristen für die Anerkennung und Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen
- Art. 21Aussetzung der Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen
- Art. 22Unmöglichkeit der Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung
- Art. 23Für die Vollstreckung maßgebendes Recht
- Art. 24Benennung der zuständigen Behörden
- Art. 25Kommunikation
- Art. 26Mehrfache Entscheidungen
- Art. 27Beendigung der Vollstreckung einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung
- Art. 28Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstände und Verfügung darüber
- Art. 29Rückgabe sichergestellter Vermögensgegenstände an die geschädigte Person
- Art. 30Verfügung über eingezogene Vermögensgegenstände oder infolge der Veräußerung dieser Vermögensgegenstände erzielte Geldbeträge
- Art. 31Kosten
- Art. 32Verpflichtung zur Unterrichtung der betroffenen Personen
- Art. 33Rechtsbehelfe im Vollstreckungsstaat gegen die Anerkennung und Vollstreckung einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung
- Art. 34Erstattung
- Art. 35Statistik
- Art. 36Änderungen der Bescheinigung und des Formblatts
- Art. 37Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 38Berichterstattung und Überprüfung
- Art. 39Ersetzung
- Art. 40Übergangsbestimmungen
- Art. 41Inkrafttreten
- Anhang ISICHERSTELLUNGSBESCHEINIGUNG
- Anhang IIEINZIEHUNGSBESCHEINIGUNG
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