ErwGr. 26

REG_2018_1805 · über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

Für die administrative Übermittlung und Entgegennahme von Bescheinigungen mit Bezug auf Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidungen sollten die Mitgliedstaaten eine oder mehrere zentrale Stellen benennen können, wenn sich dies aufgrund des Aufbaus des einzelstaatlichen Rechtssystems als erforderlich erweist. Diese zentralen Stellen könnten auch administrative Unterstützung leisten, Koordinierungsaufgaben wahrnehmen sowie bei der Erhebung statistischer Daten helfen und auf diese Weise dazu beitragen, dass die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen leichter vonstattengeht und Verbreitung findet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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