ErwGr. 6

REG_2018_1805 · über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

Wie aus den Berichten der Kommission über die Umsetzung der Rahmenbeschlüsse 2003/577/JI und 2006/783/JI deutlich wird, sind die bestehenden Regelungen für die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen nur eingeschränkt wirksam. Diese Rahmenbeschlüsse sind in den Mitgliedstaaten bislang nicht einheitlich umgesetzt und angewandt worden, was dazu geführt hat, dass die gegenseitige Anerkennung derzeit noch unzulänglich und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit suboptimal ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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