Art. 41 – Inkrafttreten

REG_2018_1805 · über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 19. Dezember 2020.
Artikel 24 gilt jedoch ab dem 18. Dezember 2018.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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