Art. 15 – Übermittlung einer Einziehungsentscheidung an einen oder mehrere Vollstreckungsstaaten

REG_2018_1805 · über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

(1)Eine Einziehungsbescheinigung wird gemäß Artikel 14 jeweils nur einem Vollstreckungsstaat übermittelt, es sei denn, Absatz 2 oder Absatz 3 dieses Artikels sind erfüllt.
(2)Die Einziehungsbescheinigung kann, wenn die Einziehungsentscheidung bestimmte Vermögensgegenstände betrifft, gleichzeitig mehr als einem Vollstreckungsstaat übermittelt werden, wenn a) die Entscheidungsbehörde berechtigte Gründe zu der Annahme hat, dass sich verschiedene von der Einziehungsentscheidung betroffene Vermögensgegenstände in verschiedenen Vollstreckungsstaaten befinden, oder b) die Einziehung eines von der Einziehungsentscheidung betroffenen bestimmten Vermögensgegenstands Maßnahmen in mehr als einem Vollstreckungsstaat erfordern würde.
(3)Die Einziehungsbescheinigung kann, wenn sie einen Geldbetrag betrifft, gleichzeitig mehr als einem Vollstreckungsstaat übermittelt werden, wenn hierzu nach Auffassung der Entscheidungsbehörde eine besondere Notwendigkeit besteht; dies gilt besonders in Fällen, in denen a) der betreffende Vermögensgegenstand nicht gemäß dieser Verordnung sichergestellt worden ist oder b) der geschätzte Wert des Vermögensgegenstands, der im Entscheidungsstaat und in irgendeinem Vollstreckungsstaat eingezogen werden kann, voraussichtlich nicht zur Einziehung des gesamten in der Einziehungsentscheidung ausgewiesenen Betrags ausreicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 15 REG_2018_1805 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 15 REG_2018_1805 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.