ErwGr. 36

REG_2018_1805 · über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

Die Entscheidungsbehörde sollte bei der Prüfung eines Ersuchens der Vollstreckungsbehörde, die Sicherstellung des Vermögensgegenstands zeitlich zu begrenzen, alle Umstände des Falles berücksichtigen, insbesondere ob der Fortbestand einer Sicherstellungsentscheidung einen nicht zu rechtfertigenden Schaden im Vollstreckungsstaat verursachen könnte. Der Vollstreckungsbehörde wird empfohlen, sich mit der Entscheidungsbehörde zu beraten, bevor sie in dieser Angelegenheit ein förmliches Ersuchen stellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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