ErwGr. 33

REG_2018_1805 · über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

Unter außergewöhnlichen Umständen sollte es möglich sein, die Anerkennung oder Vollstreckung einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung zu versagen, wenn eine solche Anerkennung oder Vollstreckung den Vollstreckungsstaat daran hindern würde, seine Verfassungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Pressefreiheit oder der Freiheit der Meinungsäußerung in anderen Medien anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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