ErwGr. 12

REG_2018_1805 · über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

Es ist wichtig, die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen durch Vorschriften zu erleichtern, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen, die von einem anderen Mitgliedstaat im Rahmen von Verfahren in Strafsachen erlassen wurden, ohne weitere Formalitäten anzuerkennen und diese Entscheidungen in ihrem Hoheitsgebiet zu vollstrecken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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