ErwGr. 48

REG_2018_1805 · über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

Jeder Mitgliedstaat sollte die Einrichtung eines nationalen Fonds erwägen, um eine angemessene Entschädigung der Opfer von Straftaten zu gewährleisten, beispielsweise der Familien von Polizeibediensteten und Beamten, die in Ausübung ihrer Pflichten getötet wurden oder eine dauerhafte Behinderung erlitten haben. Dazu weist jeder Mitgliedstaat diesem Fonds einen Teil der eingezogenen Vermögensgegenstände zu.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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