ErwGr. 54

REG_2018_1805 · über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen

Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre Vermögensabschöpfungsstellen nach Maßgabe des Beschlusses 2007/845/JI des Rates (16) zusammenarbeiten, um das Aufspüren und die Ermittlung von Erträgen aus Straftaten und anderen Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit Straftaten, die unter Umständen zum Gegenstand einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung werden, zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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