ErwGr. 37

REG_2018_1807 · über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union

Die Kommission sollte einen Bericht über die Umsetzung dieser Verordnung vorlegen, um insbesondere festzustellen, ob angesichts der Entwicklung der Technologie und der Märkte Änderungsbedarf besteht. In diesem Bericht sollte insbesondere diese Verordnung, vor allem ihre Anwendung auf Datensätze, die aus personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten bestehen, und die Anwendung der Ausnahme zugunsten der öffentlichen Sicherheit evaluiert werden. Bevor diese Verordnung Anwendung findet, sollte die Kommission zudem informierende Leitlinien darüber veröffentlichen, wie Datensätze, die sowohl aus personenbezogenen als auch aus nicht-personenbezogenen Daten bestehen, zu behandeln sind, damit Unternehmen einschließlich KMU das Verhältnis zwischen dieser Verordnung und der Verordnung (EU) 2016/679 besser verstehen und um sicherzustellen, dass beide Verordnungen eingehalten werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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