Art. 1 – Gegenstand

REG_2018_1807 · über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union

Diese Verordnung zielt darauf ab, den freien Verkehr von Daten, die keine personenbezogenen Daten sind, in der Union zu gewährleisten, indem sie Vorschriften über Datenlokalisierungsauflagen, die Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden und die Übertragung von Daten für berufliche Nutzer festlegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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