ErwGr. 9

REG_2018_1807 · über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union

Das wachsende Internet der Dinge, künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen stellen bedeutende Quellen für nicht-personenbezogene Daten dar, zum Beispiel durch ihren Einsatz in automatisierten industriellen Produktionsprozessen. Konkrete Beispiele für nicht-personenbezogene Daten umfassen aggregierte und anonymisierte Datensätze für Big-Data-Analysen, Daten im Zusammenhang mit der Präzisionslandwirtschaft, die dabei helfen können, den Einsatz von Pestiziden und Wasser zu überwachen und zu optimieren, oder Daten zum Wartungsbedarf von Industriemaschinen. Ist es durch technologische Neuentwicklungen möglich, anonymisierten Daten wieder in personenbezogene Daten umzuwandeln, müssen diese Daten als personenbezogene Daten behandelt werden, und die Verordnung (EU) 2016/679 muss entsprechend gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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