ErwGr. 32

REG_2018_1862 · über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission

Ausschreibungen von Kindern, die dem Risiko einer Kindesentführung durch einen Elternteil ausgesetzt sind, sollten auf Ersuchen der zuständigen Behörden, einschließlich der nach nationalem Recht für Fragen der elterlichen Verantwortung zuständigen Justizbehörden, in das SIS eingegeben werden. Ausschreibungen von Kindern, die dem Risiko einer Kindesentführung durch einen Elternteil ausgesetzt sind, sollten nur in das SIS eingegeben werden können, wenn das Risiko konkret und offensichtlich ist, sowie unter abgegrenzten Umständen. Es ist daher erforderlich, dass strenge und angemessene Regelungsschranken zur Verfügung stehen. Die zuständige Behörde sollte bei der Bewertung, ob ein konkretes und offensichtliches Risiko besteht, dass ein Kind in Kürze widerrechtlich aus einem Mitgliedstaat verbracht wird, die persönliche Situation des Kindes und das Umfeld berücksichtigen, dem das Kind ausgesetzt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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