ErwGr. 41

REG_2018_1862 · über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission

Jeder Mitgliedstaat sollte die Möglichkeit haben, einer Ausschreibung einen Vermerk, Kennzeichnung genannt, hinzuzufügen, um deutlich zu machen, dass die gemäß der Ausschreibung zu ergreifende Maßnahme in seinem Hoheitsgebiet nicht vollzogen wird. Bei Ausschreibungen zum Zwecke der Übergabehaft sollte keine Bestimmung dieser Verordnung dahin gehend ausgelegt werden, dass hiermit von der Anwendung der im Rahmenbeschluss 2002/584/JI enthaltenen Bestimmungen abgewichen oder deren Anwendung verhindert wird. Die Entscheidung, eine Kennzeichnung im Hinblick auf die Nichtvollstreckung eines Europäischen Haftbefehls hinzuzufügen, sollte nur auf die im Rahmenbeschluss angegebenen Ablehnungsgründe gestützt sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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