ErwGr. 63

REG_2018_1862 · über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission

Nach der Verordnung (EU) 2016/794 hat Europol die Tätigkeit der nationalen zuständigen Behörden sowie deren Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität zu unterstützen und zu verstärken sowie Bedrohungs- und andere Analysen zu erstellen. Die Möglichkeiten von Europol, nationalen Strafverfolgungsbehörden umfassende operative und analytische Produkte zu liefern, die den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern, einschließlich im Internet, betreffen, sollten durch die Ausweitung der Zugriffsrechte von Europol auf Ausschreibungen von Vermissten weiter verbessert werden. Dies würde dazu beitragen, dass diese Straftaten besser verhütet, die möglichen Opfer geschützt und die Täter ermittelt werden können. Das bei Europol eingerichtete Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität würde ebenfalls von dem Europol eingeräumten Zugriff auf Ausschreibungen von Vermissten profitieren, insbesondere in Fällen von reisenden Sexualstraftätern und des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet, in denen Straftäter oftmals angeben, dass sie Kontakt zu Kindern haben oder aufnehmen können, die möglicherweise als vermisst gemeldet wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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