Art. 14 – Vollzug des 11. EEF nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der Leistungsorientierung

REG_2018_1877 · über die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/323

(1)Artikel 57, Artikel 59 Absätze 2 und 3 sowie die Artikel 60 und 61 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 finden Anwendung.
(2)Der Kommission obliegt die Wahrnehmung der in Artikel 57 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und der im Beschluss 2013/755/EU genannten Aufgaben der Union. Zu diesem Zweck führt sie die Einnahmen und Ausgaben des 11. EEF nach Maßgabe dieses Teils und des Teils 3 der vorliegenden Verordnung eigenverantwortlich und im Rahmen der Mittel des 11. EEF aus.
(3)Die Mitgliedstaaten arbeiten mit der Kommission zusammen, damit die Mittel des 11. EEF nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und der Leistungsorientierung verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 14 REG_2018_1877 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 14 REG_2018_1877 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.