ErwGr. 12

REG_2018_1971 · zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009

In Anbetracht der Markt- und Technologieentwicklung, die häufig eine zunehmend grenzübergreifende Dimension mit sich bringt, sowie angesichts der bisher gemachten Erfahrungen im Rahmen der Bemühungen, die einheitliche Umsetzung auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation zu gewährleisten, ist es erforderlich, auf die Arbeit des GEREK und des Büros aufzubauen. Ihre Verwaltung und ihre Tätigkeiten sollten gestrafft und an die Aufgaben angepasst werden, die sie erfüllen. In Anbetracht der bereits festgelegten Verfahren und des neuen Aufgabenpakets, das dem GEREK und dem Büro übertragen wird, und um deren Wirksamkeit zu stärken, sollte zusätzliche Stabilität für das Management geschaffen und der Entscheidungsprozess vereinfacht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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