ErwGr. 51

REG_2018_1971 · zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009

Um einen unionsweit einheitlichen, rechtzeitigen und wirksamen Schutz der von den erheblichen Preisunterschieden bei intra-EU-Kommunikation negativ betroffenen Verbraucher zu gewährleisten, sollten solche Bestimmungen unmittelbar gelten, indem sie in einer Verordnung verankert werden. Der zu diesem Zweck am besten geeignete Rechtsakt ist die Verordnung (EU) 2015/2120, die nach einer Folgenabschätzung angenommen wurde, in der u. a. eine Bestimmung über intra-EU-Kommunikation als erforderliches Mittel zur Vollendung des Binnenmarkts für die elektronische Kommunikation vorgeschlagen worden war. Die wahrscheinlichen Auswirkungen auf die Einnahmen der Anbieter aus intra-EU-Kommunikation werden, durch die Anwendung des Euro-Roaming-Tarifs für Sprachanrufe und des Euro-Roaming-Tarifs für SMS als Obergrenze für die Festnetz- und Mobilfunkkommunikation, die als Sicherheitsmechanismus dient, und weil aus der GEREK-Analyse von 2018 hervorgeht, dass bei den relevanten Festnetzverbindungen, die von der Maßnahme in der Zwischenzeit betroffen waren, ein erheblicher Rückgang des Anrufaufkommens zu verzeichnen war, weiter abgeschwächt. Daher sollten diese Bestimmungen in Form einer Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 — die auch angepasst werden sollte, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen für den Verstoß gegen solche Bestimmungen erlassen — aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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