Art. 1 – Gegenstand und Geltungsbereich

REG_2018_1971 · zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009

(1)Mit dieser Verordnung werden das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (im Folgenden „GEREK“) und die Agentur zur Unterstützung des GEREK (im Folgenden „GEREK-Büro“) eingerichtet.
(2)GEREK und das GEREK-Büro ersetzen das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und das Büro, welche mit der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 eingerichtet wurden, als Nachfolger.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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