ErwGr. 9

REG_2018_2000 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur erneuten Bindung der verbleibenden Mittel, die zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des Rates gebunden wurden, oder zur Zuweisung dieser Mittel für andere Maßnahmen der nationalen Programme

Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Verwendung der Mittel für die Überstellung von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, und von Personen, die internationalen Schutz genießen, Bericht erstatten, insbesondere über die Übertragung von Beträgen auf andere Maßnahmen des nationalen Programms gemäß dieser Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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