ErwGr. 10

REG_2018_2025 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten von Fischereifahrzeugen der Union für bestimmte Bestände von Tiefseearten für 2019 und 2020

In Anbetracht der Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) für eine Reduzierung der Fangmöglichkeiten, angesichts einer hohen Quotennutzung und im Lichte der Einführung der vollständigen Anlandeverpflichtung im Jahr 2019 sollte die gezielte Fischerei von Kaiserbarsch in den Untergebieten 3 bis 10, 12 und 14 (Nordsee, nördliche und süd-westliche Gewässer) nicht genehmigt werden, und die TAC sollte nur für Beifänge festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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