ErwGr. 9

REG_2018_2025 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten von Fischereifahrzeugen der Union für bestimmte Bestände von Tiefseearten für 2019 und 2020

Die TAC und die Quote der Union für Schwarzen Degenfisch in den Unionsgewässern und den internationalen Gewässern der Gebiete 5, 6, 7 und 12 sollten unter Berücksichtigung dessen festgesetzt werden, dass es Fänge dieses Bestands von Drittländern gibt und dass die Union Fangmöglichkeiten haben sollte, die ihrem historischen Anteil an den Fängen dieses Bestands entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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