ErwGr. 1

REG_2018_208 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 389/2013 zur Festlegung eines Unionsregisters

Das Registrierungssystem gewährleistet die genaue Verbuchung von Transaktionen im Rahmen des mit der Richtlinie 2003/87/EG errichteten Emissionshandelssystems der EU (EU-EHS), des Kyoto-Protokolls und der Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2). Register sind standardisierte und sichere elektronische Datenbanken, die gemeinsame Datenelemente enthalten, mit denen Vergabe, Besitz, Übertragung und Löschung der relevanten Einheiten verfolgt werden können, für öffentlichen Zugang und gegebenenfalls Vertraulichkeit Sorge getragen und gewährleistet wird, dass Übertragungen, die mit den Verpflichtungen nicht vereinbar sind, ausgeschlossen sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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