ErwGr. 3

REG_2018_208 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 389/2013 zur Festlegung eines Unionsregisters

Diese Verordnung sollte unverzüglich in Kraft treten und ab dem 1. Januar 2018 gelten, damit die Maßnahmen für Zertifikate wirksam werden, die im Jahr 2018 zugeteilt, im Tausch für internationale Gutschriften empfangen oder versteigert werden sollen. Die darin enthaltenen Bestimmungen gelten unbeschadet künftiger Vereinbarungen mit einem solchen Mitgliedstaat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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