ErwGr. 3

REG_2018_221 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Referenzlabors der Europäischen Union für transmissible spongiforme Enzephalopathien

Mit Wirkung vom 31. Dezember 2018 verliert die Benennung des EU-Referenzlabors für TSE, das sich derzeit im Vereinigten Königreich befindet, infolge der Mitteilung des Vereinigten Königreichs gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union ihre Gültigkeit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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