ErwGr. 4

REG_2018_221 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Referenzlabors der Europäischen Union für transmissible spongiforme Enzephalopathien

Es ist notwendig, dass es weiterhin ein EU-Referenzlabor für TSE gibt, um eine hochwertige Qualität und die Zuverlässigkeit der Verfahren zur Diagnose auf TSE sowie deren einheitliche Anwendung in der gesamten Union sicherzustellen. Deshalb hat die Kommission am 29. Mai 2017 eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlicht, um ein EU-Referenzlabor für TSE auszuwählen und zu benennen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens sollte das ausgewählte Konsortium, bestehend aus dem Istituto Zooprofilattico Sperimentale del Piemonte, Liguria e Valle d'Aosta (IZSPLVA) und dem Istituto Superiore di Sanità (ISS), unter der Leitung des erstgenannten Instituts als EU-Referenzlabor für TSE benannt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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