ErwGr. 5

REG_2018_264 · zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Berechnungskoeffizienten für die Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 und zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2000/2001

Des Weiteren stellte der Gerichtshof fest, dass Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2038/1999 dahin gehend auszulegen ist, dass zur Gesamtberechnung der Produktionsabgaben der durchschnittliche Verlust zu berücksichtigen ist, der berechnet wird, indem der Gesamtbetrag der tatsächlichen Ausgaben für die Ausfuhrerstattungen für unter diese Bestimmung fallende Erzeugnisse durch die Summe der ausgeführten Mengen dieser Erzeugnisse dividiert wird, gleich ob für diese tatsächlich Erstattungen gewährt wurden oder nicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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