ErwGr. 7

REG_2018_264 · zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Berechnungskoeffizienten für die Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 und zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2000/2001

Der „durchschnittliche Verlust“ ist insbesondere zu berechnen durch Division der tatsächlich gezahlten Gesamterstattungen durch die ausgeführten Gesamtmengen erstattungsfähiger Erzeugnisse, gleich ob sie mit oder ohne Erstattungen ausgeführt wurden. Die Anwendung der vom Gerichtshof angegebenen Methode führt zu einer beträchtlichen Verringerung des „durchschnittlichen Verlusts“ und des „Gesamtverlusts“, der durch die Abgaben für die Wirtschaftsjahre 1999/2000 und 2000/2001 abzudecken ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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