ErwGr. 10

REG_2018_264 · zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Berechnungskoeffizienten für die Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 und zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2000/2001

Daher sollten die revidierten Beträge, welche die Zuckererzeuger den Zuckerrübenverkäufern zurückzahlen sollten, festgesetzt werden. Den Zuckerrübenverkäufern sollte nur der Unterschied zwischen den alten und den neuen Beträgen erstattet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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