ErwGr. 11

REG_2018_264 · zur Festsetzung der Produktionsabgaben sowie des Berechnungskoeffizienten für die Ergänzungsabgabe im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 und zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für das Wirtschaftsjahr 2000/2001

Der nicht durch die Abgaben abgedeckte Gesamtverlust für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 beläuft sich bei Neuberechnung nach der vom Gerichtshof angegebenen Methode auf insgesamt 66 941 664 EUR. Der in Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2038/1999 genannte Koeffizient sollte entsprechend festgesetzt werden und rückwirkend für das genannte Wirtschaftsjahr gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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