ErwGr. 7

REG_2018_455 · zur Festlegung zusätzlicher Pflichten und Aufgaben des Referenzlaboratoriums der Europäischen Union für Fisch- und Krustentierkrankheiten sowie zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates

Das DTU Veterinærinstituttet Afdeling for Diagnostik og Beredskab — Fiskesygdomme, das die Aufgaben des Laboratoriums für Fisch- und Krustentierkrankheiten übernimmt, sollte als EU-Referenzlaboratorium für Krustentierkrankheiten für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2023 benannt werden. Es sollte außerdem in Anhang VII Teil II der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 aufgeführt werden. Anhang VII Teil II der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sollte daher entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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