ErwGr. 5

REG_2018_511 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Die ICES-Divisionen 2a und 3a und das ICES-Untergebiet 4 werden für die Sandaalfischerei auf der Grundlage von wissenschaftlichen Gutachten in Bewirtschaftungsgebiete unterteilt. Das Bewirtschaftungsgebiet 3r liegt hauptsächlich in norwegischen Gewässern. Ein Teil befindet sich jedoch auch in Unionsgewässern, und einige wichtige Fischereibänke erstrecken sich über die Bewirtschaftungsgebiete 2r und 3r. Gemäß dem ICES-Gutachten erfolgen durchschnittlich 8 % der Fänge im Bewirtschaftungsgebiet 3r in Unionsgewässern. Im Einklang mit diesem Gutachten sollten Fangbeschränkungen für die Unionsgewässer des Bewirtschaftungsgebiets 3r festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 5 REG_2018_511 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 5 REG_2018_511 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.