ErwGr. 7

REG_2018_511 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Die Malta im ICCAT-Übereinkommensbereich zugestandene Höchstzahl an Langleinenfängern, die im Ostatlantik und im Mittelmeer Roten Thun befischen, an Bord behalten, umladen, transportieren oder anlanden dürfen, sollte geändert werden, um der erhöhten Zahl der dazu berechtigten Fischereifahrzeuge Rechnung zu tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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