ErwGr. 1

REG_2018_588 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf 1-Methyl-2-pyrrolidon

Am 9. August 2013 haben die Niederlande bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden die „Agentur“) ein Dossier im Sinne des Artikels 69 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (im Folgenden „Anhang-XV-Dossier“ (2)) eingereicht, in dem sie vorschlagen, für 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) eine Beschränkung zu erlassen. Mit dem Dossier wurde nachgewiesen, dass Maßnahmen auf Unionsebene notwendig sind, um den gesundheitlichen Risiken für Arbeitnehmer vorzubeugen, die NMP ausgesetzt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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